1. Asylantrag stellen
Der Asylantrag muss persönlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt werden. Zunächst erfolgt die Registrierung bei der Ausländerbehörde oder einer Aufnahmeeinrichtung.
2. Anhörung
Nach der Registrierung findet eine Anhörung statt, bei der Sie Ihre Fluchtgründe schildern. Es ist wichtig, alle Gründe vollständig und wahrheitsgemäß darzulegen. Sie haben das Recht auf einen Dolmetscher.
3. Entscheidung
Das BAMF entscheidet über Ihren Antrag. Mögliche Entscheidungen:
- Anerkennung als Flüchtling (Flüchtlingsschutz)
- Subsidiärer Schutz
- Abschiebungsverbot
- Ablehnung
4. Rechtsmittel
Bei Ablehnung haben Sie das Recht, innerhalb von 2 Wochen Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen.
Wichtige Beratungsstellen in Wiesbaden:
- Caritas Migrationsberatung: 0611 1700-0
- Diakonie Wiesbaden: 0611 99009-0
- AWO Wiesbaden: 0611 99009-100
Wir empfehlen immer, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Der AGAW hilft bei der Vermittlung.

